Batterieverordnung
Inhalt druckenLaut dem Batteriegesetz weisen wir Sie auf folgendes im Umgang mit verbrauchten Akkus/Batterien hin:
Die
elektrische Zigarette enthält wiederaufladbare Lithium-Batterien.
Lassen sich die Akkus nicht mehr aufladen, dürfen sie nicht im Hausmüll
entsorgt werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe,
die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie die Akkus im
Handel oder an den Recyclinghöfen der Kommunen ab. Die Rückgabe ist
unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie nur
entladene Batterien/Akkus in die aufgestellten Behälter und kleben Sie
bei den Lithium-Batterien die Pole ab.
Alternativ können Sie die
Akkus auch an uns zurücksenden. Alle Batterien und Akkus werden
wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink
oder Nickel wiedergewinnen. Batterierecycling ist die leichteste
Umweltschutzübung der Welt.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Pb = Batterie enthält Blei
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Sie können Batterien und Akkus nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle
oder in einer Kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien und Akkus auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
N-I-C-S- -Tec GmbH
Mittelstraße 2
31535 Neustadt
